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GesetzentwurfBundesarbeitsminister Scholz will Arbeitnehmer-Entsendegesetz ändern15.01.08 bza // Bundesarbeitsminister Olaf Scholz hat jetzt einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) vorgelegt. Damit soll es Arbeitgebern und Gewerkschaften wesentlich erleichtert werden, branchenbezogene Mindestlöhne zu vereinbaren. Nach dem Entwurf des neuen Entsendegesetzes würde es künftig ausreichen, wenn in der Branche, die einen Antrag auf Einführung von Mindestlöhnen stellt, 50 Prozent der Beschäftigten tarifgebunden sind. Bislang lautete die Voraussetzung, dass der zugrunde liegende Tarifvertrag die Hälfte der Beschäftigten erfassen muss. Außerdem könnte künftig die Bundesregierung darüber entscheiden, welcher Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt werden soll, wenn es in einer Branche konkurrierende Mindestlohnvereinbarungen gibt. Für die Auswahl gäbe das Gesetz dem Verordnungsgeber dabei eine Reihe von Kriterien vor – unter anderem die Zahl der bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigten Arbeitnehmer, die Zahl der vom Tarifvertrag erfassten Gewerkschaftsmitglieder sowie das fiskalische Interesse des Staates an Mindestlöhnen, die möglichst wenig ergänzende Hartz-Leistungen nach sich zögen. Mit dem Gesetzentwurf wolle der Arbeitsminister erreichen, dass künftig „in jeder Branche Mindestlöhne festgelegt werden können“, zitiert das Magazin DER SPIEGEL (SPIEGEL ONLINE vom 12.01.2008) aus einem internen Ministeriumsentwurf. Der rechtliche Rahmen solle nach dem Willen des Ministers bis zur Sommerpause stehen, berichtet die Berliner Zeitung. Parallel zur Novellierung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes hat Scholz auch einen Entwurf zur Änderung des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes (Miag) vorgelegt.
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